Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen
1. Veranstalterinnen
Das Zirkuscamp Egg ist eine private Initiative von Fabia Blum, Alex Dürig und Corinne Dascenzo (nachfolgend «Veranstalterinnen»). Die zirkuspädagogische Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit Circus Luna.
Die Veranstalterinnen sind Vertragspartnerinnen der Erziehungsberechtigten. Circus Luna unterstützt die fachliche und zirkuspädagogische Durchführung des Camps.
2. Anmeldung und Durchführung
Das Zirkuscamp findet statt, sofern mindestens 50 verbindliche Anmeldungen eingehen.
Bis zur Bestätigung der Durchführung steht die Anmeldung unter dem Vorbehalt, dass diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Eine Anmeldung garantiert erst dann einen Platz, wenn dieser durch die Veranstalterinnen bestätigt wurde.
Sobald die Durchführung des Zirkuscamps durch die Veranstalterinnen bestätigt wurde, ist die Anmeldung verbindlich.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und das Camp deshalb nicht durchgeführt, wird die Anmeldung kostenlos storniert. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
3. Beschränkte Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl des Zirkuscamps ist beschränkt. Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Eine Anmeldung garantiert daher erst dann einen Platz, wenn dieser durch die Veranstalterinnen bestätigt wurde.
4. Campbeitrag
Der Campbeitrag beträgt maximal CHF 460.– pro Kind.
Wir sind aktuell noch auf Sponsorensuche und versuchen, den definitiven Campbeitrag wenn möglich tiefer anzusetzen. Der definitive Campbeitrag wird mit der Rechnungsstellung bekannt gegeben.
5. Rahmenbedingungen des Camps
Das Zirkuscamp findet vom 16. bis 20. August 2027, jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr, statt.
Der Durchführungsort befindet sich in Egg oder Esslingen ZH und wird den angemeldeten Familien rechtzeitig bekannt gegeben.
Das Angebot richtet sich an Kinder von 6 bis 13 Jahren.
Am Freitagnachmittag ist eine Abschlussaufführung in einem Zirkuszelt vorgesehen.
6. Abmeldung nach Bestätigung der Durchführung
Nach der definitiven Durchführungsbestätigung ist die Anmeldung verbindlich.
Bei einer späteren Abmeldung durch die teilnehmende Familie besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Campbeitrags.
Kann der frei werdende Platz nach Absprache mit den Veranstalterinnen durch ein anderes Kind besetzt werden, wird der bereits bezahlte Campbeitrag vollständig zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass der Ersatzplatz tatsächlich verbindlich vergeben und bezahlt wird.
7. Krankheit und vorzeitiger Abbruch
Kann ein Kind aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen persönlichen Gründen nicht oder nur teilweise am Camp teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine vollständige oder anteilige Rückerstattung.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Veranstalterinnen über gesundheitliche oder andere besondere Bedürfnisse zu informieren, soweit diese für die sichere Betreuung und Teilnahme des Kindes am Camp erforderlich sind.
8. Änderungen, Ausfall von Circus Luna und Absage
Programmänderungen aus organisatorischen, pädagogischen, sicherheitsrelevanten oder anderen wichtigen Gründen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des Camps dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Kann Circus Luna die vereinbarte zirkuspädagogische Durchführung aus wichtigen Gründen nicht oder nicht vollständig übernehmen, sind die Veranstalterinnen berechtigt, nach Möglichkeit eine geeignete Ersatzlösung zu organisieren oder das Camp abzusagen. Über wesentliche Änderungen werden die angemeldeten Familien so früh wie möglich informiert.
Muss das gesamte Zirkuscamp durch die Veranstalterinnen abgesagt werden, werden bereits bezahlte Campbeiträge vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Versicherung und Haftung
Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherung sind Sache der teilnehmenden Kinder beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten.
Für verlorene, beschädigte oder gestohlene persönliche Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
Die Haftung der Veranstalterinnen richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
10. Medizinische Notfälle
Bei Krankheit, Unfall oder einem anderen medizinischen Notfall während des Camps versuchen die Veranstalterinnen beziehungsweise die Betreuungspersonen, die Erziehungsberechtigten oder die angegebenen Notfallkontakte unverzüglich zu erreichen.
Ist eine sofortige medizinische Beurteilung oder Behandlung erforderlich und können die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreicht werden, dürfen die Veranstalterinnen beziehungsweise die Betreuungspersonen im Interesse des Kindes die notwendige medizinische Hilfe organisieren, insbesondere Rettungsdienst, ärztliche Behandlung oder Spitaleinweisung.
Die dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten der Erziehungsberechtigten beziehungsweise deren Kranken- oder Unfallversicherung, soweit gesetzlich zulässig.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Während des Camps und insbesondere während der Abschlussaufführung können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen einzelne Kinder erkennbar sind, erfolgt nur aufgrund einer separaten Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Teilnahme am Zirkuscamp.
Im Anmeldeprozess wird transparent angegeben, für welche Kanäle eine Veröffentlichung vorgesehen ist, beispielsweise Webseite, Social Media oder Printmedien. Eine erteilte Einwilligung kann für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen können davon unberührt bleiben, soweit eine vollständige Entfernung nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.
12. Datenschutz und besondere Personendaten
Für die Bearbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des Zirkuscamps Egg in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Fassung.
Im Rahmen der Anmeldung können Angaben erhoben werden, die für die Organisation und sichere Betreuung der Kinder erforderlich sind. Dazu können insbesondere Informationen zu Allergien, gesundheitlichen Besonderheiten oder besonderen Betreuungsbedürfnissen gehören. Solche Angaben werden nur für die Organisation, Betreuung und Sicherheit während des Camps verwendet und nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die sie hierfür benötigen.
Soweit für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese im Anmeldeprozess ausdrücklich eingeholt.
Für die Online-Anmeldung können externe Dienstleister eingesetzt werden. Einzelheiten zur Datenbearbeitung, zu möglichen Empfängern und zu einer allfälligen Bearbeitung von Daten im Ausland sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: September 2026
Zirkuscamp Egg · Eine Initiative von Fabia Blum, Alex Dürig und Corinne Dascenzo
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